Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KDESIGN – kreatives Grafikdesign

Stand: 01.01.2026

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KDESIGN (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über grafische, konzeptionelle, kreative und produktionsbezogene Leistungen.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages sind kreative Dienstleistungen im Bereich:

    • Grafikdesign

    • Marken- und Corporate-Design

    • Print- und Digitalmediengestaltung

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

    • dem individuellen Angebot

    • den gebuchten Leistungspaketen

    • diesen AGB

  3. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die vertragsgemäße Erbringung kreativer Leistungen.

§3 Leistungen & Leistungspakete

  1. Die angebotenen Leistungspakete (z. B. Mini, Basis, Profi) sind konzeptionelle Bündelungen und enthalten die im Angebot ausdrücklich benannten Leistungen.

  2. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.

  3. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.

§4 Gestaltungsfreiheit

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und unter Wahrung seiner gestalterischen Freiheit.

  2. Geschmackliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung den vereinbarten Vorgaben entspricht.

§5 Korrekturen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind drei Korrekturschleifen pro Projektphase enthalten.

  2. Eine Korrekturschleife umfasst:

    • die Sammlung von Änderungswünschen

    • deren einmalige Umsetzung

  3. Weitere Änderungen werden nach Aufwand vergütet.

  4. Änderungen nach schriftlicher Freigabe gelten als zusätzliche Leistungen.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  1. alle erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) rechtzeitig bereitzustellen,

  2. Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen,

  3. Freigaben unverzüglich zu erteilen,

  4. einen verbindlichen Ansprechpartner zu benennen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferzeiten entsprechend.

§7 Termine & Lieferfristen

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

  2. Lieferfristen beginnen erst nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen.

  3. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Dritte verlängern die Frist angemessen.

§8 Abnahme

  1. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung der Leistung in Textform an und fordert zur Abnahme auf.

  2. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen.

  3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und keine konkrete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen hat.

  4. Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.

  5. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig.

§9 Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer bleibt Urheber aller erbrachten Leistungen.

  2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht:

    • zeitlich: unbefristet

    • räumlich: unbegrenzt

    • inhaltlich: für die vereinbarten Zwecke

  3. Bearbeitungen, Weiterübertragungen oder exklusive Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten zu Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§10 Datenlieferung

  1. Geliefert werden die vereinbarten finalen Dateien.

  2. Offene Arbeitsdaten werden nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

  3. Die Aufbewahrungspflicht endet 6 Monate nach Projektabschluss.

§11 Produktionsbetreuung

  1. Bei Produktionsbegleitung handelt der Auftragnehmer als vermittelnder Dienstleister.

  2. Verträge mit Druckereien kommen direkt zwischen Auftraggeber und Produzent zustande.

  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Produktionsmängel Dritter, sofern kein Auswahlverschulden vorliegt.

§12 Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.

  2. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

  3. Fremdkosten werden weiterberechnet.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§13 Kündigung

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB).

  2. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf:

    • Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen

    • Ersatz nachweisbarer Aufwendungen

  3. Pauschale Rückforderungen sind ausgeschlossen.

§14 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet:

    • unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

    • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

  2. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Keine Haftung für:

    • Rechtsverstöße durch Inhalte des Auftraggebers

    • Druckfehler nach Freigabe

§14 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
    Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

    Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden zur Verfügung gestellt.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

  2. Es gilt deutsches Recht.

  3. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.